Versicherung - Reiserücktrittskosten

Versicherung - Reiserücktrittskosten

In der Regel wird eine Reise lange vor der eigentlichen Abfahrt gebucht und Sie haben bereits einen Teil des Reisepreises bezahlt. Es kann aber immer unvorhergesehene Ereignisse geben, die Ihren Planungen entgegen stehen. Um zu verhindern, dass Ihnen daraus ein größerer finanzieller Schaden entsteht, empfehlen wir Ihnen dringend eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.

Djoser bietet mehrere Versicherungen der TAS Touristik Assekuranzmakler und Service GmbH an, die Ihnen die Möglichkeit zur Absicherung Ihrer gebuchten Reise gemäß nachstehender Produktbeschreibungen bietet. Durch Zahlung des Betrages aus den Preistabellen schließen Sie den Versicherungsvertrag ab. Diese Versicherung ist bis 21 Tage nach Ihrer Reiseanmeldung buchbar. Liegen zwischen Reisebuchung und dem geplanten Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss noch am Buchungstag erfolgen. Es besteht sofortiger Versicherungsschutz. Ein Widerruf ist innerhalb von zwei Wochen möglich. Das Recht auf Widerruf besteht nicht bei Versicherungsträgern mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.

Die nachfolgenden Informationen geben den gewählten Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die vollständigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen erhalten Sie gerne vorab auf Anfrage und im Internet unter tas-makler.de oder djoser.de in der Rubrik „Über Djoser/Rund um Buchung und Versicherungen“. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die aktuellen Versicherungsbedingungen der TAS Touristik Assekuranzmakler und Service GmbH.

1. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (A) RRV mit Selbstbehalt

Die Reise-Rücktrittskostenversicherung ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. Hinreise-Mehrkosten, wenn Sie aus versichertem Grund von Ihrer Reisebuchung zurücktreten müssen.

Versicherte Gründe sind z.B.: Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Tod, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Jobwechsel. Versichert sind auch Nichtversetzung oder Schulwechsel eines Schülers oder Unabkömmlichkeit im Betrieb bei Selbstständigen. Der Selbstbehalt hierfür beträgt 20 % des erstattungsfähigen Betrages, mindestens € 25 je versicherter Person bei unerwartet schwerer Erkrankung mit ambulanter Behandlung. Der Selbstbehalt entfällt, sofern aufgrund der unerwarteten schweren Erkrankung eine vollstationäre Krankenhausbehandlung erforderlich wurde.

2. Reise-Rücktrittskosten- und Abbruchversicherung (A, B & G) – RRV & RRA ohne Selbstbehalt

Dieses Paket beinhaltet eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Umbuchungsschutz und zusätzlich eine Reiseabbruch-Versicherung (gemäß Punkt A, B und G der Versicherungsbedingungen) ohne Selbstbehalt.

Diese Versicherungen ersetzen Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. Hinreise-Mehrkosten, wenn Sie aus versichertem Grund von Ihrer Reise zurücktreten, Ihre Reise unterbrechen oder abbrechen müssen – versicherte Gründe siehe unter 1.

Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis, maximal € 10.000,-.

3. Komplettschutz ohne Selbstbehalt – KVP


Dieses Paket beinhaltet eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Notfall-Versicherung sowie Reisegepäck-Versicherung (Versicherung gemäß Punkt A, B, C, D, F und G der Versicherungsbedingungen).

Folgende Leistungen sind u.a. versichert: RRV (A) – Leistungen siehe unter 1. Die Reiseabbruch-Versicherung (B) leistet bei Unterbrechung oder Abbruch der Reise aus versichertem Grund (siehe auch RRV). Die Reise-Krankenversicherung (C) erstattet Ihnen Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen beim Arzt im Ausland sowie den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport. Die Notfall-Versicherung (D) hilft bei Notfällen rund um die Uhr. Die Versicherungssumme für Ihr Reisegepäck (F) beträgt € 2.000,-.

Im Schadensfall wenden Sie sich bitte unverzüglich und schriftlich an die TAS, die im Auftrag der URV Union Reiseversicherung AG (VSt-Nr.: 9116/802/00329) sowie der UKV Union Krankenversicherung AG (VSt-Nr.: 9116/814/09388) die Schadensregulierung durchführt. Auf der Homepage der TAS unter tas-makler.de finden Sie auch die Formulare für die Schadensanzeige.

Im Anschluss zu ersehen sind die Preise (inkl. 19 % Versicherungssteuer*) für unsere Reiseversicherungen, die weltweit und bis maximal 32 Tage gelten (Aufenthalt im Ausland):

Reisepreis pro Person

RRV mit Selbstbehalt

RRV & RAV ohne Selbstbehalt

KVP ohne Selbstbehalt

Bis € 1.000,-

31,-

48,-

102,-

Bis € 1.500,-

44,-

68,-

145,-

Bis € 2.000,-

59,-

92,-

165,-

Bis € 2.500,-

73,-

113,-

195,-

Bis € 3.000,-

88,-

137,-

215,-

Bis € 3.500,-

103,-

160,-

250,-

Bis € 4.000,-

117,-

182,-

280,-

Bis € 5.000,-

147,-

228,-

325,-

Bis € 6.000,-

176,-

272,-

355,-

Bis € 8.000,-

235,-

365,-

420,-

Bis € 10.000,-

295,-

458,-

480,-


* die Reise-Krankenversicherung (C), Bestandteil der KVP ohne Selbstbehalt, ist laut § 4 Nr. 5 VersStG von der Versicherungssteuer befreit
Änderungen vorbehalten