Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Eine Reise wird normalerweise lange vor der eigentlichen Abfahrt gebucht und Sie haben bereits einen Teil des Reisepreises bezahlt.
Es kann aber immer unvorhergesehene Ereignisse geben, die Ihren Planungen entgegen stehen. Um zu verhindern, dass Ihnen daraus ein größerer finanzieller Schaden entsteht, empfehlen wir Ihnen dringend eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Bei Anmeldung schließen wir deshalb obligatorisch für jeden Teilnehmer eine solche Versicherung ab. Nur wenn dem Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bei der Reiseanmeldung ausdrücklich widersprochen wird, kann die Versicherung heraus genommen werden. Binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung können Sie die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abschließen, bzw. davon zurücktreten, danach sind keine Änderungen mehr möglich.
Die Kosten für den Grundschutz (Reise-Rücktrittskosten-Versicherung gemäß Punkt A. der Versicherungsbedingungen) betragen zusätzlich 2,7% des Reisepreises.
Versicherte Rücktrittsgründe sind: schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod (auch von Angehörigen des Versicherten), unerwartete betriebsbedingte Kündigung oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Impfunverträglichkeit u.a. Wenn Sie von einer Reise vor Abreise zurücktreten müssen, erstattet Ihnen die Versicherung die anfallenden Stornokosten. Dieser Grundschutz schließt keine Reiseabbruch-Versicherung ein.